Kinder- und Jugendschutz
- Veröffentlicht: 15.05.2024
- 16:27 Uhr
SCHUTZALTER
Sind beide Jugendlichen über 14 Jahre, sind in Österreich alle Formen des sexuellen Kontakts, mit denen beide einverstanden sind, erlaubt. Freiwilligkeit ist IMMER Voraussetzung!
So einfach so kompliziert:
Sind beide unter 14 Jahren, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar (man kann sich erst ab einem Alter von 14 Jahren strafbar machen).
Ist einer von beiden unter 14 Jahren, macht sich ab einem bestimmten Altersunterschied die Ältere/der Ältere strafbar.
Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, bleiben straflos, wenn der/die Jüngere 12 Jahre ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt Geschlechtsverkehr, bleibt straflos, wenn der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und die/der Jüngere bereits 13 Jahre alt ist.
Einige Beispiele:
EineR ist 13 Jahre, der/die andere 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.
13 Jahre und 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.
12 Jahre 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist. Schmusen und Co sind aber erlaubt (weil der Altersunterschied nicht mehr als 4 Jahre beträgt.)
FREIWILLIGKEIT UND EINVERNEHMLICHER SEX
Freiwillig, oder wie es oft genannt wird "consensual sex" bedeutet, dass es alle Beteiligten wollen. Es darf weder Druck noch Zwang ausgeübt werden. Das heißt auch, dass mit Autoritätspersonen wie einem/r LehrerIn oder TrainerIn oder jemandem mit dem man in einer Art Machtverhältnis steht, keinen Sex haben darf.
Die Eckpunkte:
Es darf kein Druck, keine Manipulation ausgeübt werden. Und: Man kann nicht unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss freiwillig zustimmen. Und: Schweigen ist keine Zustimmung!
Man darf seine Meinung jederzeit ändern. Auch, wenn Ihr schon einmal, beispielsweise einer bestimmten Sexpraktik zugestimmt habt, heisst das NICHT, dass ihr das immer toll findet.
Je konkreter, desto besser – speziell wenn man sich noch nicht gut kennt. "Lass uns ins Bett gehen", heisst für den einen schlafen gehen, für den anderen vielleicht nur umarmen und für den 3. bedeutet es Sex.
Grenzverletzungen, Übergriffe oder Gewalt sind leider auch oft in Pornos zu sehen. Ein NEIN heißt immer NEIN.
Informationen zum Thema "Gewalt an Kindern und Jugendlichen" finden sich auf oesterreich.gv.at.
ZUSTIMMUNG & EINVERNEHMLICHKEIT
Wie weiß man ob man eine Zustimmung hat? – Frag nach!
Das ist nicht nur vor dem Gesetz sinnvoll, sondern auch für euer Erlebnis nicht das Blödeste. Ja, das Gespräch ist vielleicht am Anfang ein bisschen unangenehm, aber es macht sich bezahlt! Klärt was eure Vorstellungen sind und wie weit ihr gehen wollt. Und JA – JEDES MAL! Denn nur weil Du am Montag Pizza magst, heisst es nicht, dass du sie jeden Tag magst und nicht auch vielleicht mal Schokolade. Nur weil man 1x gemeinsam Sex hatte, entsteht daraus kein Anrecht auf Sex mit der Person. Vergiß nicht: Die Zustimmung kann JEDERZEIT entzogen werden!!!
Und: So ein Gespräch kann sehr schön sein. Es signalisiert Interesse, Nähe und vor allem Respekt und gibt euch die Chance auszusprechen was ihr wollt. Also schon das Gespräch kann ein sehr intimer Moment sein – und schützt vor Missverständnissen und Verletzungen.
Wie kann das Gespräch laufen ohne peinlich zu sein?
Ein paar Einstiegsfragen:
Darf ich Dich Küssen?
Kennst Du den Kuss aus dem Film? Den find ich schön.
Ich würde gerne … ausprobieren? Ist das cool für dich?
Hast Du Lust auf …?
Wo würdest Du mich gerne berühren?
Wie wollen wir verhüten?
Wie weit wollen wir heute gehen?
Was wäre, wenn ich …?
Ist es okay für Dich, wenn ich …?
Was hälts du von …?
Soll ich weitermachen?
Aber es muss gar keine Frage sein, solange du dein Gegenüber nicht bedrängst. Also warte auf die Reaktion. Wenn Dein Gegenüber zögert oder unsicher wird, sicherheitshalber nachfragen!
Wer nicht zustimmen kann:
Wer schläft, kann nicht zustimmen. Eine Person, die von Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen stark beeinträchtigt ist, kann nicht zustimmen. Eine Person, die unter Druck gesetzt wird oder Angst hat, kann ebenfalls nicht zustimmen. Wenn du z.B. immer wieder nachfragst, wann jetzt endlich der Sex passiert oder anders manipulierst, baut das Druck auf. Eine Person, die eine geistige Beeinträchtigung oder auch Kopfverletzung hat, kann eventuell auch nicht zustimmen. Mitunter kann ein sehr einfühlsames Gespräch helfen, im Zweifelsfall, bitte frag Experten. Schweigen bedeutet nicht Zustimmung.
Unsicher?
Hör auf! Und frag lieber nocheinmal nach! Z.B: Bist Du ok? Ist das ok für Dich? Darf ich weitermachen? Ein klares, freiwillig gesagtes "Ja" bedeutet Zustimmung. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden!