Erbenermittler bieten den gefundenen Personen Vereinbarungen auf Basis eines Erfolgshonorars an. Das heißt, sie vereinbaren einen Prozentsatz, der im Falle des Falles aus der Erbmasse zu begleichen ist. Das schwankt zwischen 15 und 30 Prozent. Das hängt mit dem Aufwand der Erbensuche zusammen und mit der Schwierigkeit der Durchsetzung.